Samstag im Palmengarten

Letzten Samstag war ich wieder einmal im Frankfurter Palmengarten. Es gab dort eine Ausstellung mit dem Titel “Aus der neuen Welt”. Thema der Ausstellung waren die Pflanzen aus der neuen Welt, die heute entweder unsere Gärten oder unseren Teller bereichern. Dass Kartoffeln, Tomaten, Mais, Kakao und Kaffee ihren Ursprung in Amerika haben, wissen viele noch. Dass Blumen wie die Tagetes oder Nahrungspflanzen wie Erdnüsse oder Bohnen aus Amerika stammen, wissen wohl eher wenige. Mir persönlich war aber völlig unbekannt, dass unsere moderne Gartenerdbeere aus der Kreuzung von zwei amerikanischen Erdbeerarten entstanden ist. Tja, man lernt halt nie aus.

Danach bin ich dann noch durch die Schauhäuser und Beete der Außenanlagen gelaufen und habe Fotos gemacht. Leider waren die meisten Frühlingsblüten schon verwelkt aber die Azaleen und Rhododendren stehen in voller Blüte. In ein paar Wochen sollten aber auch die Sommerblüher loslegen.

Kleine Randnotiz: Meine Kamera spuckt nicht nur Bilder als JPEG aus sondern beherrscht auch das RAW-Format. Hier werden die Rohdaten unkomprimiert gespeichert. Der Vorteil ist, dass man später am Rechner die Bilder in allen Einzelheiten nach bearbeiten kann (Korrektur von Belichtung, Schwarzpunkt, Farben, Weißabgleich und vieles andere mehr). Nachteil: Die Dateien sind um den Faktor 5 größer; es passen also weniger Bilder auf die Speicherkarte.

Als Anwendung für die Bearbeitung von RAW-Dateien bietet sich auf Linux-Systemen die Software Darktable an. Für Windows-Nutzer habe ich jetzt leider kein Tool parat.

Wie praktisch dies ist habe ich bei den Bildern, die ich durch eine Glasscheibe machen musste, gemerkt. Glas hat bekanntlich 2 blöde Eigenschaften, die einem Bilder versauen können.

  1. Sie spiegeln.
  2. Sie sind dreckig

Während man das Spiegeln dadurch reduziert, dass man das Objektiv an die Scheibe hält, kann man gegen Schmutz auf der Scheibe eher wenig machen. Die Fotos haben immer einen leicht hässlichen Grauschleier und wirken irgendwie verwaschen. Nimmt man aber das Foto im RAW-Format auf, kann man später den Schwarzpunkt und die Belichtung korrigieren. Speziell der Schwarzpunkt ist bei solchen Bildern sehr stark verschoben, so dass die Farben ausgeblichen wirken. Als Beispiel hier 2 Bilder. Oben die Originalbelichtung der Kamera, darunter das Bild nach der Korrektur:

Dies ist das original-Bild

Dies ist das original-Bild

Nach Korrektur

Nach der Korrektur von Belichtung und den Schwarzpunkt

Der Unterschied ist schon erheblich. Ich für meinen Teil werde nun häufiger mit dem RAW-Format arbeiten.

3 Tage re:publica 2013 in Berlin

Nun sitze ich im ICE auf der Rückfahrt nach Frankfurt und denke über die 3 Tage re:publica nach. Ich frage mich, was ich aus diesen 3 Tagen mitgenommen habe.

Es war wieder größer, als im letzten Jahr, mehr Besucher, mehr Speaker, mehr Talks, mehr Themen, mehr Bühnen. Diese zunehmende Größe hat die Orga wieder super gemeistert und selbst den Witz über eine Netzkonferenz ohne Netz zur Urban Legend werden lassen. Auch der Open Space wurde, im Gegensatz zum letzten Jahr, mehr genutzt. Es wurden Workshops und BarCamps abgehalten.

Das Motto der re:publica war in/side/out und so manch einer der Besucher konnte damit nicht so ganz was anfangen. Wenn ich die Organisatoren aber richtig verstanden habe ist dies als Appell zu verstehen. Der Appell an uns (die Netzgemeinde, Blogger, Digital Natives oder welches Label wir uns / man uns auch immer anpinnt) die Kluft endlich zu überbrücken, endlich die Outsider der digitalen Welt zu erreichen, endlich das Schweigen zwischen Insidern (uns) und Outsidern (denen) zu brechen.

Dieses Schweigen, dieses nicht verstehen können oder wollen, erlebe ich selbst in meiner eigenen Familie. Ich bin im Grunde genommen der einzige, der das Internet halbwegs nutzt, für den es mehr ist als ein bisschen Youtube, Facebook und amazon klicken. Ich blogge, nutze twitter und dezentrale Netzwerke wie diaspora oder identi.ca, kenne IRC und XMPP. Ich habe auf meinem Webspace meinen eigenen Feedreader und mit piwik mein eigenes Statistik-Tool laufen.

Für mich ist das Netz Lebensraum. Es ist Teil meines Alltags. Es ist Quelle von Kultur, Musik, Texten, Kontakten, Inspirationen, Impressionen, Gedanken, Ideen, Freude, Trauer.

Für die anderen in meiner Familie ist das Internet irgendwie etwas seltsamen. Sie wissen, dass es dieses Ding gibt aber kennen tun sie es nicht. Sie haben keine PCs und stecken im Grunde genommen noch völlig in der analogen Welt. Wenn sie vom Internet hören, dann sind es immer die Horrorgeschichten der Totholz-Medien über beispielsweise gemobbte Kinder.

Die re:publica scheint vermehrt die nachfolgende Generation als Thema zu entdecken; also die Kinder/Enkel/Nichten/Neffen der Generation, die das digitale erschlossen hat, die das offene und freie Netz erschaffen und besiedelt hat. Wohl auch, weil diejenigen, die das Netz in den 90er und 2000er Jahren für sich entdeckt haben, nun selbst Eltern sind oder werden. Für deren Kinder ist das Digitale heute so alltäglich, wie dies für uns damals Fernsehen, Radio, Zeitung und Bücher waren.

Die Kinder der “Digital Natives” beherrschen schon im Kleinkindalter Smartphones und Tablets, ja manche lernen mit Programmiersprachen lesen und schreiben. Für diese Kinder sind Internet und digitale Technik heute so Alltag, wie es für uns – die Generation C64 – in den 70ern und 80ern die „alten“ Medien waren. Für die Kinder heute ist ein Gerät ohne Internet defekt, nicht in vollem Umfang nutzbar. Für sie ist Internet so normal, wie Strom, Wasser, Telefon.

Aber wie dürfen auch nicht die Kinder vergessen, deren Eltern nicht zu der Generation der digitalen Kolonisten gehören. Dort ist die Kluft zwischen den Netzkindern und deren Eltern noch viel größer, die Ängste und Befürchtungen noch viel massiver. Tanja und Johnny Haeusler haben diese Sorge in ihrem Vortrag überspitzt so formuliert:

  • Die sich sorgen um Kinder, die zuviele Games spielen. Um Kinder, die zuviel spielen.
  • Die sich sorgen um Jugendliche an Smartphones, die die ganze Zeit mit ihren Freunden plaudern. Um Jugendliche. Die mit ihren Freunden plaudern.

Aber auch hier lernen die Kinder, durch ihre Freunde und – für Kinder typisch – Versuch und Irrtum. Sie lernen dies im Zweifel ohne uns, ohne unsere Aufsicht, ohne unsere Zustimmung. Innovation without permission. Deshalb sind uns diese Kinder überlegen. Wir haben Angst vor Fehlern, für Kinder sind Fehler normal. Vielleicht, so die Erkenntnis aus manchen Vorträgen, sollten wir einfach mehr Vertrauen in die Fähigkeiten von Kindern und Jugendlichen haben. Das heißt nicht, dass wir sie alleine in die digitalen Welten aufbrechen lassen sollen, aber wir sollten uns auch nicht davor fürchten. Und wenn wir dann etwas von ihnen lernen können, sollten wir dies tun.

Fazit

Für mich wird es wohl eine re:publica 14 geben. Hoffentlich mit mehr Kontakten und mehr Gesprächen, auf alle Fälle aber werde ich bei ein paar Workshops teilnehmen und vielleicht sogar als Helfer mitarbeiten.

Höhepunkt waren für mich die folgenden Vorträge/Talks:

Die Videos der Vorträge sind auf YouTube im re:publica-Kanal zu finden, die offiziellen Bilder auf flickr.

Meine Fotos schiebe ich noch hier rein, wenn das Hochladen von Bildern endlich wieder problemlos funktioniert und der blöde Server mir dies nicht mehr laufend mit einem http-Fehler quittiert.

Nacht der Museen 2013

Am 04. Mai war wieder die Nacht der Museen in Frankfurt. An diesem Abend öffnen die Museen in Frankfurt und Offenbach bis 02:00 morgens ihr Pforten und bieten Nachtschwärmern besondere Events, wie zum Beispiel besondere Führungen oder Live-Musik.

Ich habe die Gelegenheit genutzt, um mir die Sonderausstellung des Senckenbergmuseums (Planet 3.0) anzusehen. Darüber hinaus war ich im Archäologie-Museum.

Wenn Telekomiker aus schnellem Internet ein Schneckennetz machen…

Machen Spottdrosseln aus Werbespots Werbespott

SchneckenDSL

SchneckenDSL – CC BY-NC metronaut.de

Anders kann man nicht umschreiben, was der Deutschen Telekom im Angesicht ihrer Pläne, das Internet für ihre eigenen Profite kaputt zu machen, aus dem Netz entgegen weht.

Doch erst einmal der Reihe nach: Um was geht es?

Wie Netzpolitik bereits vor ein paar Monaten berichtete, will die Deutsche Telekom aus den bekannten DSL-Flatrates wieder Volumentarife machen. Dieses Vorhaben hat sich nun – völlig überraschend – mit einer Mitteilung auf deren Firmenwebseite konkretisiert.

Darin kündigt die Deutsche Telekom für Neuverträge ab den 02.05.2013 nun folgende Volumen-Grenzen an, ab denen der Internet-Anschluss auf 384kbit/s – das ist die 6fache ISDN-Geschwindigkeit – gedrosselt wird.

Tarife mit Geschwindigkeiten bis zu 16 Mbit/s: 75 GB
Tarife mit Geschwindigkeiten bis zu 50 Mbit/s: 200 GB
Tarife mit Geschwindigkeiten bis zu 100 Mbit/s: 300 GB
Tarife mit Geschwindigkeiten bis zu 200 Mbit/s: 400 GB

Großzügig nennt die Telekom dies “Integriertes Highspeed-Volumen”. (Nicht lachen, das meinen die ernst!!)

Laut Aussage der Telekom seien Altverträge von der Umstellung nicht betroffen, aber

  • wer beispielsweise von 16Mbit auf 50 Mbit wechselt
  • wer von Kupferleitung auf Glasfaser umgestellt wird

erhält damit einen neuen Vertrag und bekommt somit die Drosselung ab. Da die Telekom die alten Kupferanschlüsse nach und nach auf Glasfaser umstellt, bekommen spätestens hier alle Telekom-Kunden die neuen Verträge übergestülpt. Wenn die Telekom also sagt, dass Altverträge nicht betroffen seien, so entspricht dies nicht der Wahrheit (man könnte es auch als Lüge bezeichnen).

Die genannten Volumina (75-400 GB) klingen auf den ersten Blick recht großzügig bemessen, vor allem, wenn man dagegen hält, was wir vom Mobilfunk gewohnt sind – vermutlich spekuliert die Telekom sogar auf diesen Gewöhnungseffekt ihrer Kunden. Faktisch ist dies jedoch ein Witz. Natürlich reichen diese Volumina für Nutzer, welche nur ein bisschen herum surfen und E-Mails abrufen völlig aus. Aber wer Videos bspw. auf YouTube – ein 90 Minuten-HD-Film hat ca. 10 GB Datenvolumen – schaut, Fotos auf Plattformen wie flickr hochlädt, Cloud-Dienste benutzt, Home-Office betreibt, Musik über Streaming-Diensten nutzt oder auch einfach nur Kinder im Haushalt hat, wird sehr schnell diese Obergrenzen überschreiten.

Was dies dann für euren eigenen Internet-Anschluss heißt, könnt ihr euch über die Webseite drossl.de anzeigen lassen. Das Tool rechnet euch aus, wie viel von eurem Tarif ihr dann überhaupt noch nutzen könnt. Der Witz dabei ist: Je höher die gebuchte Bandbreite des eigenen Anschlusses ist, umso weniger effektive Leistung wird man überhaupt noch bekommen. Bei einem VDSL200 sind es nur noch schlappe 0,2%.

In diesem Zusammenhang noch von Drosselung zu sprechen, ist ein Witz. Im Grunde genommen ist es eher ein Erdrosseln des Internet-Zugangs der Kunden. Statt also endlich einmal den Netzausbau voran zu bringen, für den die Deutsche Telekom ja auch Subventionen erhält, machen die Telekomiker unsere Anschlüsse einfach nur kaputt.

Falls ihr euch nun fragt, was ihr dann mit den tollen VDSL-Tarifen der Telekom anfangen sollt, so ist die Antwort aus Sicht der Telekom ganz einfach: Deren tolle Angebote nutzen. Sprich: Ihr sollt nicht surfen und YouTube klicken sondern schön brav in die Glotze schauen (Stichwort: T-Entertain) oder aber, wenn ihr dann unbedingt meint Internet haben zu wollen, schön brav für die nötigen Zusatzvolumina zu löhnen.

Retro DSL

Surfen wie früher – CC-BY-SA secretlondon123

So, und jetzt stellen wir uns mal gaaaanz dumm und fragen uns: Kannst du das noch einfacher erklären?

Sagen wir, ihr habt ein Auto, wie so viele andere Menschen in Deutschland auch. Ein schlauer Mensch hat nun errechnet, dass der Deutsche im Durchschnitt 400 km im Monat fährt. Ein weiterer schlauer Mensch hatte die Idee, alle Straßen in Deutschland zu privatisieren. Ein dritter schlauer Mensch hat festgestellt, dass man mit den privatisierten Straßen nicht so viel verdient, wie gedacht.

Nun hat jemand eine total dufte Idee. Jeder Deutsche darf im Monat nur eine bestimmte Anzahl an Kilometern fahren. Wer bspw. fast nur in der Stadt herum fährt, darf im Monat 200 km mit der erlaubten Geschwindigkeit von 50km/h fahren. Hat er die 200km aufgebraucht, wird das Auto auf 384 METER/Stunde abgebremst.

So macht Autofahren doch wieder richtig Spaß oder? Warte, es wird noch besser ;)

Damit das alles so funktioniert, muss sich jeder Autofahrer in Deutschland eine kleine Box ins Auto einbauen lassen. Diese zeichnet alles auf, was ihr im Auto so treibt; wie lange ihr fahrt und wohin, wie schnell ihr unterwegs seid, wo ihr das Auto abstellt und wen ihr sonst noch so damit fahren lasst.

Weil das so praktisch ist, unterstützt der Staat das sogar. Es dient schließlich gleichzeitig der Verkehrssicherheit und er braucht keine Radarfallen mehr aufzubauen und wenn das Auto geklaut wird, kann es die freundliche Polizei gleich orten. Und wenn ihr in der Stadt mal mit 55km/h unterwegs seid, bekommt ihr automatisch ein paar Tage später euer Knöllchen zugeschickt.

Achtung! Nun der Transfer: Auto -> Internet

Das ist im Internet so ähnlich. Anstelle der kleinen Box installiert sich der Provider etwas, dass DPI – Deep Paket Inspection – genannt wird. Damit kann er in eure Datenpakete hinein schauen und feststellen, ob ihr schön brav einen Film aus dem Exklusiv-Angebot der Telekom schaut, oder eines der bösen YouTube-Videos mit Katzen auf den Rechner ladet und letzten auf euer Datenvolumen anrechnen. Es muss ja alles seine Ordnung haben.

Der Staat findet das auch ganz toll. Denn damit kann euch endlich vor diesen ganzen bösen Dingen aus dem bösen Internet schützen und falls ihr versehentlich ein Lied von einer dieser bösen Seiten herunter geladen habt, bekommt auch die Abmahn-Industrie eure Adresse, damit ihr auch ordnungsgemäß abgemahnt werden könnt.

So macht Internet doch wieder richtig Spaß oder? Nein? Oh!
Naja, die Telekom hat da ja noch ein tolles Angebot nahmen Entertain!


Weitere Links zum Thema:

Weitere Links ergänze ich dann hier noch bei Gelegenheit.

Neues Freifunk-Video

Die Freifunker haben ein neues Video veröffentlicht, was die Idee hinter Freifunk kurz und mit viel Charme erklärt.

Freifunk verbindet! from Philipp Seefeldt on Vimeo.

Gerade vor dem Hintergrund der Pläne der Telekom, die Flatrates abzuschaffen, werden Initiativen wie Freifunk hoffentlich Auftrieb erhalten.

Die Bestandsdatenauskunft, oder Sie geben ja auch nicht jedem ihren Wohnungsschlüssel

Unsere Passwörter sind der Schlüssel zu unseren digitalen Räumen und Wohnungen.
Würden Sie jeder Behörde, jedem Beamten, einfach Ihren Wohnungsschlüssel in die
Hand drücken?
Nein? Warum sollten Sie dies dann mit Ihren Passwörtern tun?

Letzten Sonntag waren in mehreren Deutschen Städten, unter anderem in Frankfurt/M, Demos gegen die Neuregelung der Bestandsdatenauskunft. Über den Sinn der Demos kann man wohl sehr gut streiten, denn in Anbetracht der Mehrheit im Bundestag – für das Gesetzt haben die Koalitionsparteien sowie die SPD gestimmt – ist die Abstimmung Anfang Mai im Bundesrat eigentlich nur Makulatur. Die einzige Chance, das Gesetz noch vor Karlsruhe zu stoppen wäre, wenn die Rot-Grün regierten Länder gegen das Gesetz stimmen oder sich enthalten. Ein Szenario, was ich persönlich aber für eher unwahrscheinlich halte. Aber: Aufgeben gilt nicht!

Was sind nun Bestandsdaten?

Bestandsdaten im Sinne des Gesetzes sind dabei alle Daten, die ein Anbieter von Telekommunikationsdiensten – also Deutsche Telekom, Vodafone, O2 aber auch Anbieter von Internet-Zugängen oder E-Mail-Diensten – über seine Kunden gespeichert hat und die Teil des Vertrages sind oder die der Anbieter benötigt, um die Dienstleistung zu erbringen und/oder abzurechnen. Im Einzelnen sind dies also Angaben wie Name, Wohnort, Geburtsdatum, Konto-Verbindung, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Kennung von mobilen Endgeräten (soweit diese Teil des Vertrages sind) und so weiter. Seit einer Gesetzesänderung zählt aber auch die IP-Adresse, mit welcher der Router, PC, Smartphone oder Tablet im Internet “unterwegs war” zu diesen Bestandsdaten.

Diese Abfrage sollen die Behörden über eine elektronische Schnittstelle beim Anbieter durchführen können. Auf dem Papier muss zwar beim Anbieter geprüft werden, ob die Anfrage in Ordnung ist, aber dies wird wohl eher eine grobe Prüfung sein – Nach dem Motto: “Ist derjenige überhaupt Kunde bei uns? Ja? Ok, hier sind die Daten. Viel Spaß!” (OK, das ist nun eher polemisch)

Neben dieser Abfrage der einfachen Bestandsdaten regelt das Gesetz aber auch die “erweiterte” Bestandsdaten-Auskunft. Dahinter verbirgt sich nichts weniger als PIN und PUK von SIM-Karten – viele haben ihr persönliches Telefonbuch auf der SIM-Karte abgelegt – aber auch “Daten, mittels derer der Zugriff auf … Speichereinrichtungen … geschützt wird”. Das sind nichts weniger als die Passwörter von E-Mail-Konten wie GMX, GMail oder web.de und, wie manche vermuten, auch die Zugangsdaten zu Cloud-Diensten wie Dropbox oder Google-Drive oder Bilderdiensten wie flickr. Zwar zählen Cloud-Dienste nicht zu den Telekommunikationsdiensten aber ob die Praxis das auch so sieht?

Bezüglich der Passwörter bei Diensten wie Facebook oder Twitter schreibt Patrick Breyer vom AKVorrat:

Ob Passwörter zu Sozialen Netzwerken wie Facebook oder Microbloggingdiensten wie Twitter erfasst sein sollen, ist unklar. Chat-Dienste werden wohl als Telekommunikationsdienste angesehen. Das Unabhängige Landesdatenschutzzentrum meint, das “Versenden von privaten Nachrichten und … Chatten in öffentlichen und geschlossenen Nutzergruppen” über Facebook sei als Telekommunikationsdienst anzusehen, so dass eine Bestandsdatenauskunft über Facebook-Passwörter eingeholt werden könnte. Nach dieser Wertung wäre wohl auch Twitter als Dienst zum “Chatten in öffentlichen … Nutzergruppen” anzusehen.

Das Bestandsdatengesetz droht also genutzt zu werden, um Passwörter zu den folgenden Internetdiensten herauszuverlangen:

  • E-Mail-Postfächer
  • Speicherdienste zum Hochladen von Daten, Fotos usw.
  • Chatdienste
  • Soziale Netzwerke wie Facebook
  • Twitter

Für diese “erweiterten” Bestandsdaten soll, dies wird uns von SPD und FDP als großer Sieg für unsere Grundrechte verkauft, ein Richtervorbehalt gelten.

Der Richtervorbehalt ist eine gesetzliche Zuständigkeitsvorschrift, wonach nur ein Richter für bestimmte staatliche Maßnahmen und Entscheidungen zuständig ist. Diese Zuständigkeitsnormen finden sich im Verfassungsrecht (in Deutschland: Art. 13, Art. 104 Grundgesetz), sowie insbesondere im Strafverfahrensrecht (in Deutschland: diverse Normen der Strafprozessordnung) und im Polizeirecht des Bundes und der Länder, aber auch in anderen Rechtsgebieten (z. B. freiwillige Gerichtsbarkeit, Betreuungsrecht, Ausländerrecht). Danach sind vor allem schwerwiegende oder mißbrauchsanfällige Eingriffe in Rechtsgüter eines Individuums von einer richterlichen Anordnung oder Genehmigung abhängig. Dies betrifft etwa Wohnungsdurchsuchungen, Freiheitsentziehungen, körperliche Eingriffe, Telefonüberwachungen, den sog. großen Lauschangriff oder teilweise auch DNS-Analysen.

(Quelle: Wikipedia)

Klingt doch gut. Was ist das Problem?

Nun, das Problem ist: Der Richtervorbehalt funktioniert nicht. Richard Gutjahr hat sich einmal durch die Statistik und wissenschaftlichen Analysen gearbeitet. Der Richtervorbehalt sieht in Deutschland im Moment so aus:

Richterliche Entscheidung zu beantragten Überwachungsmaßnahmen

Richterliche Entscheidung zu beantragten Überwachungsmaßnahmen (Quelle: G! gutjahrs blog)

Damit der Richtervorbehalt wirklich funktioniert, müssten mehr Richter mit mehr Fachwissen über die Anträge entscheiden. Statt eine Ablehnung schriftlich begründen zu müssen, sollten Gerichte eher die Zustimmung zu Überwachungsmaßnahmen begründen. Allein die zweite Änderung würde die Flut der Anträge massiv zurück gehen lassen, denn die Ermittlungsbehörden müssten bei zu vielen Anträgen damit rechnen, dass die wirklich wichtigen durchfallen.

Damit ist aber wohl eher nicht zu rechnen; jedenfalls dann nicht, wenn die Masse in Deutschland dem Thema weiterhin gleichgültig gegenüber steht. Denn, so die einhellige Meinung vieler: Es würden ja nur die bösen Jungs verfolgt, Mörder, Drogendealer, Terroristen und Kinderschänder. Einzig bei Drogendelikten trifft diese Einschätzung zu, wobei ich da noch die Vermutung habe, dass eher die “kleinen” Fische ins Visier geraten.

So sorglos also viele gegenüber staatlicher Überwachung sind, so sehr würden sich viele Aufregen, wenn der Staat einfach so ihre Wohnung filzen würde. Vor diesem Hintergrund ist es umso weniger verständlich, dass noch so viele nicht verstanden haben, dass ihr AlterEgo im Netz das Spiegelbild ihrer realen Existenz ist, mit allen Konsequenzen.

Wenn also die allermeisten dem Staat nicht einfach ihren Wohnungsschlüssel geben würden, warum sollte man dies dann mit Passwörtern, PINs und PUKs tun?


Welches Ausmaß die Überwachung in Deutschland inzwischen angenommen hat und wie wenig Schutz dabei der Einzelne genießt, hat Richard Gutjahr in seinem Artikel “Bestandsdaten außer Kontrolle” in allen Einzelheiten auseinander genommen. Ich kann daher nur jedem empfehlen, sich diesen Artikel durchzulesen.

Weitere Informationen zu dem Gesetz hat der AK-Vorrat in deren Wiki zusammengetragen.

Realsatire? De-Mail!

Ein Vögelchen hat Fefe einen kleinen Auszug einer Ausschusssitzung zugespielt, in der Linus Neumann als Sachverständiger des CCC Berlin den Mitgliedern die De-Mail erklärt. Der FDP-Abgeordnete Höferlin will da erklärt bekommen, wie De-Mail ihm in einem türkischen Internet-Cafe sein “nur mal kurz Mail lesen” absichere. Aber lest selbst …

Da der PasteBin nicht allzu lange bestand haben wird, “sicher” ich diesen dann einmal ;)

BE Manuel Höferlin (FDP): Und bei Web-Anwendungen?

SV Linus Neumann (Chaos Computer Club, Berlin): Bei Web-Anwendungen sind Sie natürlich gezwungen, dieses Zertifikat auf dem Endgerät vorzuhalten, welches Sie zum Zugriff auf Ihre E-Mails nutzen.

BE Manuel Höferlin (FDP): Wenn ich im Urlaub in der Türkei in einen Internetshop gehe und meine De-Mail abrufen möchte, wie geht das? Kann ich mir das praktisch so vorstellen, ich rufe mein Web-De-Postfach oder mein E-Postfach ab, wenn De-Mail zertifiziert sind oder ich rufe sonst irgendjemanden an?

SV Linus Neumann (Chaos Computer Club, Berlin): Es ist Ihr Ziel, in der Türkei im Urlaub in einem Internetcafe De-Mails abzuholen?

BE Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das ist doch der Sinn der De-Mail, es geht doch um Mobilität. Ersetzen wir die Türkei durch Kiel, ein Internetcafe in Kiel.

SV Linus Neumann (Chaos Computer Club, Berlin): Ich frage noch einmal nach, weil der Begriff sicher nicht mehr darin vorkam. Wenn Sie sagen, es soll nicht sicher sein …

BE Manuel Höferlin (FDP): Meine Frage war, wie das mit dem S/MIME-Zertifikat in solchen Fällen ist und wo der private Schlüssel liegt.

SV Linus Neumann (Chaos Computer Club, Berlin): Wollen Sie sicher Ihre E-Mails auf einem nicht vertrauenswürdigen Gerät abholen oder nicht?

BE Manuel Höferlin (FDP): Die Frage ist: Wo liegt der Schlüssel bei S/MIME-Verschlüsselung, der private Schlüssel, in solchen Fällen?

Stv. Vors. Frank Hofmann (Volkach): Ihr schafft es, das Ganze zu verlängern, indem Ihr Euch auch noch quer unterhaltet. Ich würde es für besser halten, wenn wir die Sachverständigen dazu hören. Herr Neumann, bitte.

SV Linus Neumann (Chaos Computer Club, Berlin): Ich würde jedem davon abraten, dies zu tun. Aber er wäre natürlich gezwungen, das Zertifikat in Verbindung mit diesem nicht vertrauenswürdigem Endgerät zu bringen. Das ist im Allgemeinen schon eine schlechte Idee. Aber wenn er das tun wollte, müsste er dieses Zertifikat auf dem zu nutzenden Gerät entschlüsseln und zur Anwendung bringen. Dazu sollte unter keinen Umständen irgendjemandem geraten werden.

BE Manuel Höferlin (FDP): Würden Sie mir recht geben, dass die zweite Alternative wäre, dass man die privaten Schlüssel beim entsprechenden Web-Provider hinterlegt? Das wäre die zweite Variante.

SV Linus Neumann (Chaos Computer Club, Berlin): Das ist dann leider keine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung mehr. Ich bin allerdings noch nicht ganz mit Ihrer zweiten Frage durch. Sie wissen aus Erfahrung, Sie sind an der Regierung beteiligt, Sie kennen das System des Staatstrojaners. Das heißt, Sie sind ungefähr mit der Funktion von Trojanern vertraut und wissen, dass Sie auf einem nicht vertrauenswürdigen Endgerät ohnehin keine E-Mails entschlüsseln sollten. Die Anwendung im Internetcafe oder im Urlaub, davon ist absolut abzuraten. Gab es noch eine Frage?

Nein, ich habe da keine Fragen mehr.

We are doomed, DOOOMED I say!!!

[Update] Zur De-Mail hat der CCC ein Gutachten veröffentlicht

Am Montag findet eine Anhörung zum elektronischen Rechtsverkehr im Rechtsausschuß des Deutschen Bundestages statt. [4] Der Chaos Computer Club (CCC) veröffentlicht seine Stellungnahme zum Gesetzentwurf, in der er begründet, warum der Einsatz von De-Mail keine technisch geeignete Maßnahme ist.

Videos des 3. netzpolitisches Abends des Digitalen Gesellschaft e.V.

Am 02. April fand in der c-base in Berlin der 3. netzpolitische Abend des Vereins Digitale Gesellschaft e.V. statt. Die Videos sind nun online bei YouTube zu finden. Die Themen waren:

  • Meinhard Starostik über Bestandsdatenauskunft

  • Frank Rieger über Drohnen

  • Volker Grassmuck über WikiGrundversorgung – Was bedeutet Öffentlich-Rechtlich im digitalen Zeitalter?

Der Verein Digitale Gesellschaft hat auch einen YouTube-Kanal, die Webseite findet ihr unter digitalegesellschaft.de und auf twitter unter @digiges.

Breitband über Cloud und Self-Hosting

Letzten Samstag hat sich die Sendung Breitband auf Deutschlandradio Kultur unter anderem mit den Themen Cloud und Self-Hosting beschäftigt.

Derpy on Storm Cloud - Dash-o-Salt on deviantART - CC BY

Wir streamen Musik, schreiben Texte in der Cloud und kommunizieren über soziale Netzwerke. Immer wieder kommt es bei den Anbietern zu Angriffen und Datenpannen – oder noch schlimmer, der Dienst wird einfach eingestellt, wie gerade der Google-Reader.

Die Dienste des Suchmaschinenriesen halten im Durchschnitt nur vier Jahre. Wenn das Aus kommt, zahlen alle einen hohen Preis, die sich von den kostenfreien Diensten abhängig gemacht haben.

Wie sind wir nach dem freien Fluss des frühen Web eigentlich auf die Idee gekommen, uns diesen Plattformen so auszuliefern? Wieso schenken wir ihnen unser Vertrauen? [mehr]

Hier die mp3 des Beitrages oder alternativ im Player

Außerdem spricht Breitband mit Philipp Otto von iRights Cloud: Was passiert, wenn Dienste ihre Datenschnittstellen einschränken, woher kommt die Popularität von Whatsapp, Facebook, Spotify, Twitter und Co., und was haben Cloud-Dienste, was wir nicht haben?

Dabei stellt Philipp Otto im Interview klar, dass wenn Millionen von Menschen den gleichen Dienst nutzen, dieser zu einer kritischen Infrastruktur wird. Wenn ein Dienst aber kritische Infrastruktur sei, dann könne es nicht sein dass nur ein privates Unternehmen darüber entscheide was damit passiert. Deswegen müsse hier der Staat über Regulierungsbehörden, Verordnungen, Gesetze oder auf anderen Wegen verbindliche Regeln für Transparenz und Klarheit aufstellen.

Das komplette Interview kann als mp3 herunter geladen werden.

Außerdem erzählt der Autor Henrik Moltke über seine Erfahrungen mit der eigenen Wolke und kommt zu dem Fazit: Self-Hosting bleibt zur Zeit leider noch immer nur eine Lösung für Leute, die bereit sind zu Gunsten vonn Freiheit und Kontrolle auf Bequemlichkeit zu verzichten.

Bild by Dash-o-Salt on deviantART – This work is licensed under a Creative Commons Attribution 3.0 License.

Netzpolitik – Was wirklich wichtig ist…

Ok, an das Leistungsschutzrecht machen wir jetzt einmal einen Haken. Das Thema ist wohl gegessen und in wie weit sich der Bockmist in Zukunft auf das Internet in Deutschland auswirken wird, werden die Gerichte klären dürfen.

Bleiben also die 4 großen Dauerthemen:

  • Überwachung und Vorratsdatenspeicherung
  • Datenschutz
  • Netzneutralität
  • Urheberrecht

Wenn diese Brocken wirklich angegangen werden sollen, wird dies wohl mehr als genug Zeit und Energie binden. Wir können es uns im Grunde nicht leisten, jeder Mücke hinterher zu laufen wenn die Elefanten im Amok-Modus sind.

Überwachung und Vorratsdatenspeicherung

Hier ist uns letzte Woche leider mit der Neufassung der Bestandsdatenauskunft ein verdammt großer Brocken durch gerutscht. Wir haben das schlichtweg verschlafen bzw. die Politik hat das ganze schön unterm Radar durch den Innenausschuss geschoben und danach im Bundestag durchgewunken. Da die SPD auch schön mit “Ja” gestimmt hat, ist das Thema somit im Bundesrat eigentlich auch gegessen. Eine interessante Randnotiz wird hier das Verhalten von NRW im Bundesrat sein. Nach dem Rot-Grünen Koalitionsvertrag müsste NRW im Prinzip gegen diese Neuregelung stimmen; optimistischer Weise wird aber wohl höchstens mit einer Enthaltung zu rechnen sein (parlamentarische Zwänge und so).

Bleibt also wieder einmal nur Karlsruhe, das Berlin – wieder einmal – den Sinn und Zweck der ersten 19 Artikel des Grundgesetzes erklären muss (leider ist Beratungsresistenz kein Kriterium für eine Amtsenthebung) und für uns, die Netzgemeinde, die Erkenntnis, dass wir uns letztlich nur auf uns selbst verlassen können und müssen, oder wie John F. Nebel es so schön geschrieben hat:

Runter vom Schoß der Macht
Es fing mit dem netzpolitischen Dialog bei de Maiziere an, bei dem wir auf einmal supersuperwichtig waren. Das war gut fürs Ego, aber letztlich auch nur eine Vereinahmungstrategie, die in einer aussichtslosen Beschäftigungstherapie für die herausragendsten Aktivisten in der Enquete-Kommission endete. Zensursula hingegen haben wir gekippt, ohne auf dem Schoß der Macht zu sitzen. Jetzt sollten wir da wieder runter!

Datenschutz

Die Neuregelung auf EU-Ebene kann und darf man im Grunde nicht aus den Augen verlieren. Es ist eine EU-Verordnung und damit EU-weit bindend. Da ich in der Thematik nicht so drin bin, verweise ich an dieser Stelle eher auf die Seiten des Vereins Digitale Gesellschaft oder zu netzpolitik.org.

In diesem Zusammenhang sei auf die EDRi-Broschüre “Activist Guide to the Brussels Maze” (PDF) hingewiesen, welche die Digitale Gesellschaft e.V. ins Deutsche übersetzt hat. Diese Broschüre ist auch beim Thema Urheberrecht weiter unten nützlich.

Ein Wegweiser durch das Brüsseler Labyrinth

Die Broschüre kann auch bei der Digitalen Gesellschaft heruntergeladen werden.

Netzneutralität

Unsere Freunde von der Deutschen Telekom werden über kurz oder lang die echten Flatrates bei DSL abschaffen. Ob der deutsche Michel das frisst? Wahrscheinlich – leider – schon, so lange das IP-TV der Telekom immer noch schön brav durch die Leitung rutscht. Komisch nur, wenn dann die YouTube-Videos seit kurzem stocken und der Download des neuen Online-Spiels so lange braucht.

Wer seine Verbindung einmal offiziell testen möchte, kann dies mit einem Java-Tool der Bundesnetzagentur machen. Ich gehe aber einfach mal davon aus, dass die Provider das Ding erkennen und die Testdaten entsprechend durch reichen. Egal, hier sind meine Ergebnisse (Anschluss: DSL1000)


Urheberrecht

Bin zum 30.03. lief eine öffentliche Konsultation der EU-Kommission zur Richtlinie über die Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums (IPRED). Das Thema wird also wohl wieder auf die Agenda kommen (Jérémie Zimmermann von La Quadrature du Net hat dies ja bereits in seinem Talk auf der re:publica12 vorweg genommen).

Zusätzlich verhandelt die EU mit den USA wieder über ein Freihandelsabkommen namens TAFTA (Trans Atlantic Free Trade Aggreement) und es sollen wohl wieder Teile über das Urheberrecht und die Durchsetzung desselben (speziell im Netz) in das Abkommen geschrieben werden. Das Kapitel “Intellectual Properties Rights” in TAFTA wird dabei von den gleichen Leuten verhandelt, die es bereits mit ACTA versucht haben. Entsprechend fordern zahlreiche Organisationen diese Teil aus TAFTA zu streichen:

Civil Society Declaration released by 38 European and International organisations, to exclude from the upcoming Trans-Atlantic Free Trade Agreement (TAFTA) any provisions related to patents, copyright, trademarks, data protection, geographical indications, or other forms of so-called “intellectual property”. (Quelle: La Quadrature du Net)

Das der “Krieg gegen das Teilen” eigentlich sinnlos ist, zeigt eine aktuelle Studie der EU-Kommission. Die Autoren der Studie, Luis Aguiar und Bertin Martens, haben dabei das Surfverhalten von 16.000 Nutzern in der EU untersucht, um die Auswirkungen von illegalem Downloaden und legalen Musik-Streaming auf das Kaufverhalten von Musik zu untersuchen.

Dabei kommen die Autoren zu dem Ergebnis, dass die überwiegende Mehrheit der Musik nicht legal gekauft worden wäre, wenn die Nutzer diese vorher nicht “illegal” hätten herunter laden können. Oder anders gesagt: Was der Kunde nicht kennt und für gut befindet, kauft er nicht.

All of these results suggest that the vast majority of the music that is consumed illegally by the individuals in our sample would not have been legally purchased if illegal downloading websites were not available to them.

Die Studie kann als PDF auf der Seite der EU-Kommission herunter geladen werden

Zum Nachhören der Themen sei auch die aktuelle (59ste) Folge von Logbuch Netzpolitik empfohlen. Dort geht es, neben den drei erstgenannten Themen, auch noch um den Staatstrojaner und die De-Mail.