Frühsommer im Kirdorfer Feld

Ich könnte jetzt einen ewig langen Roman hierzu schreiben, aber ich halte es kurz: Viel Spaß beim Anschauen.

Ansonsten: Beim Kirdorfer Feld handelt es sich um Streuobstwiesen (Wikipedia), die seit 1999 als Landschaftsschutzgebiet und Naturschutzgebiet ausgewiesen sind.

Das komplette Album liegt auf flickr. Die Bilder stehen unter CC BY-SA 3.0 Deutschland.


Best Of Breitband Vol.3 ist draußen

Artwork basiert auf: CC/Flickr hokkeyArtwork basiert auf: CC/Flickr hokkey Die Netzmusik-Redaktion vom Deutschlandradio Breitband hat die dritte Best-Of Compilation herausgebracht. Ihr findet diese auf dem Free Music Archive zum Anhören oder Herunterladen und steht unter Creative Commons. Viel Spaß dabei :)

tracklist:
1. Chance’s end – “God Rest Ye Merry Gentlemen”
2. Lomovolokno – “Overlay star”
3. Cold Mailman – “Pull yourself together and fall in love with me”
4. Tor – “Star of Wonder None Shall Pass”
5. Pogo – “Lost”
6. Ache de noche – “Todo”
7. Oláfachada – “Tall With Hard Long Eyes”
8. Trepasound – “Que Pasó”
9. Ex-friendly – “Simply bootieful”
10. Lockerbie – “Snjoljon”
11. Lockerbie – “Laut”
12. RAC – “Star Trek Theme for upcoming JJ Abrams film”

Aufruf der Zivilgesellschaft an die G8 für ein freies und neutrales Internet

Anlässlich des anstehenden G8-Treffens in Deauville hat die Organisation AccessNow.org einen Aufruf an die Regierungen der G8 gestartet, sich endlich wirksam für ein offenes, freies und neutrales Internet einzusetzen. Diesen Aufruf haben u.a. die Digitale Gesellschaft e.V., der CCC, EDRI und die EFF unterzeichnet.

Der Aufruf ist im Original auf Englisch erschienen, aber Mitglieder des CCC und der Digitalen Gesellschaft haben diesen dankenswerterweise ins Deutsche übersetzt. Jede Unterschrift ist ein deutliches Statement für ein freies und neutrales Internet. Deshalb mitmachen. Continue reading ‘Aufruf der Zivilgesellschaft an die G8 für ein freies und neutrales Internet’ »

Die Welt ist im Wandel….

…Ich spüre es im Wasser. Ich spüre es in der Erde. Ich rieche es in der Luft. Vieles was einst war ist verloren, da niemand mehr lebt der sich erinnert….

Es gibt Momente, in denen etwas Merkwürdiges in der Luft liegt. Ein Gefühl des Wandels, dass sich etwas verändert. Dieses Gefühl hatten viele im Herbst ’89 als die alte Weltordnung des Kalten Krieges in sich zusammenbrach, weil es mutige Menschen gab (Gorbatschow, die damalige Ungarische Regierung, Solidarność in Polen, die Menschen in der DDR) die aufstanden und für Freiheit und Menschenrechte eintraten. Von der neuen Weltordnung, die damals entstehen sollte, ist nur leider nicht viel übrig geblieben.

Aber nun liegt wieder ein Gefühl des Wandels in der Luft. Ausgehend von Tunesien über Ägypten stehen die Menschen in Nordafrika und dem Nahen Osten auf und fordern mit Freiheit, Menschenrechten und Menschenwürde nun die Selbstverständlichkeiten ein, die wir in Europa seit Jahrzehnten genießen dürfen.

Seit dem 15.05. gehen nun in Spanien die Menschen auf die Straße und demonstrieren unter dem Motto „Democracia Real YA!“ (Wahre Demokratie jetzt!) u.a. für

„Gleichheit, Fortschritt, Solidarität, kulturelle Freiheit, Nachhaltigkeit und Entwicklung, sowie das Wohl und Glück der Menschen müssen als Prioritäten einer jeden modernen Gesellschaft gelten.“

Die ersten Tage fand dieser Protest von den Medien unbeobachtet statt, nur organisiert über Online- und Offline-Netzwerke. In Deutschland waren es erst nur Blogs, die darüber berichteten bzw. Dienste wie Twitter oder Identi.ca, in denen man Informationen über die Geschehnisse fand. Erst als Medien wie die TAZ oder RBB Fritz (z.B.) angefangen haben, darüber zu berichten, kam etwas Aufmerksamkeit auf.

Es bleibt jetzt die spannende Frage, ob die Demonstrationen in Spanien auf andere EU-Länder überspringen oder nicht und was letztlich dabei herauskommt. Die Demonstranten in Spanien jedenfalls haben kein geringeres Ziel als:

„[…] eine ethische Revolution. Anstatt das Geld über Menschen zu stellen, sollten wir es wieder in unsere Dienste stellen. Wir sind Menschen, keine Produkte. Ich bin kein Produkt dessen, was ich kaufe, weshalb ich es kaufe oder von wem.“

Es bleibt jedenfalls spannend, für zukünftige Historiker auf alle Fälle.

Weiterführende Informationen & Quellen:

Blogs:
Spreeblick: Regierungsproteste in Spanien – Nobody expects the #spanishrevolution
Metronaut: #spanishrevolution: Das Manifest von “Democracia Real YA!”
Blog von Rafael Eduardo Wefers Verástegui: #spanishrevolution und die deutsche Medien – ich hätte da noch ein paar Fragen…

Medien:
Taz.de: Wir haben keine Zukunft
Radio Fritz RBB: Interview v. 19.5.2011 im Radio Fritz RBB zu #spanishrevolution

Netzwerke:
Hash-Tags auf Twitter: #spanishrevolution,
Twitter-User: @rafaelwv
Facebook: https://www.facebook.com/pages/Echte-Demokratie-jetzt/210471548985466?sk=info

Wikipedia soll Weltkulturerbe werden [update]

Wikipedia muss Weltkulturerbe werden - CC BY wikimedia.deDie Wikimedia (der Trägerverein der Wikipedia) hat sich ein ambitioniertes Ziel gesetzt: Die Wikipedia soll Weltkulturerbe der UNESCO werden. Hierzu ist ein umfangreicher Blog-Artikel im Wikimedia-Blog erschienen.

 

Wir haben eine Idee entwickelt, die den globalen Ansatz von Wikipedia aufgreift, die Mitwirkung aller Wikimedia-Chapter ermöglicht und die möglichst öffentlichkeitswirksam sein soll – wir wollen, dass Wikipedia den Status als erstes digitales und weltweites Weltkulturerbe erhält.

[…]

Es geht nicht darum, die Software, einzelne Artikel oder einen Stand der Artikelsammlung unter den Schutz des Welterbe-Status zu stellen. Es geht um das Prinzip des gemeinsamen Sammelns und Verbreitens Freien Wissens, unter Freien Lizenzen, die jedem die Nutzung erlaubt und ermöglicht.

Damit erfüllt Wikipedia auch noch die inzwischen zusätzlich geschaffenen Kategorien als Weltdokumentenerbe und als immaterielles Welterbe.

Ausführliches Informationen finden sich auch im Wikimedia-Wiki.

[Update] Es gibt inzwischen eine Petitions-Seite von Wikimedia
Der Twitter-Account ist @wp4wh

Frühlingsbilder

Ich habe mir heute eine neue Kamera gekauft und auch gleich bei uns im Garten ein paar Bilder gemacht. Hier sind sie:

Die Bilder stehen unter der üblichen Lizenz CC BY-SA 3.0 Deutschland


Leseempfehlung – Linus Neumann über PCs, ChromeBook und Freiheit

Gestern hat Linus Neumann (@Linuzifer) auf Netzpolitik.org einen interessanten Kommentar (ChromeBook – Die Produktionsmittel der Informationsgesellschaft) geschrieben.

In seinem Kommentar schreibt er u.a. über seinen ersten PC (ein C64) und die Möglichkeiten, welche dieses Gerät versprach und über das Internet als dezentrale Struktur und die Einschränkungen, die dieses schon früh erfahren hatte: Continue reading ‘Leseempfehlung – Linus Neumann über PCs, ChromeBook und Freiheit’ »

Stellungnahme des AK Zensur zum Referentenentwurf des Netzsperren-Aufhebungsgesetz

Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) hat mehrere Verbände eingeladen, zum aktuellen Referentenentwurf des Netzsperren-Aufhebungsgesetzes stellung zu nehmen, darunter MOGIS, der AK Zensur und den Verein Digitale Gesellschaft e.V. i.Gr.

Die Digitale Gesellschaft fordert u.a.:

Nach unserer Auffassung müssen Netz-Sperren – ob staatlich oder privat motiviert – für die Zukunft ausgeschlossen werden. Daher schlagen wir vor, das Telekommunikationsgesetz um einen §88a “Nichtanalyse / Nichtunterdrückung” zu ergänzen, in dem jede willkürliche Analyse, sowie jede Sperrung von Inhalten, Ziel- und Anfrage-adressen auf Providerebene für grundsätzlich unzulässig erklärt wird. Es handelt sich also um eine Konkretisierung und Ergänzung zum §88 TKG (Fernmeldegeheimnis). Diese Änderung würde auch der Klarstellung dienen, dass die geschilderten Eingriffe in den Internet-Verkehr zugleich Eingriffe in das Telekommunikationsgeheimnis aus Art. 10 Abs. 1 GG darstellen und als solche grundsätzlich unzulässig sind.

MOGIS e.V. schreibt u.a.:

[…] dass im Zuge der Aufhebung des Zugangserschwerungsgesetzes das Fernmeldegeheimnis (§88 TKG) dahingehend zu präzisieren sei, dass Zugangsprovidern das Sperren von Inhalten (und des Zugangs) ebenso wie die Analyse von Inhalts- und Verkehrsdaten Ihrer Kunden nur zur Aufrechterhaltung des Netzbetriebes erlaubt und sonst bei Strafe verboten sind.

MOGIS äußert darüber hinaus ihr Bedauern, dass “mit der Außerkraftsetzung die eigentlich geplante Evaluierung der Löschbemühungen der Polizeibehörden nicht stattfinden wird“. Laut MOGIS wäre dies nötig, “um die Prozesse der Entfernung der Darstellung sexuellen Kindesmissbrauchs aus dem Internet zu verbessern“.

Sehr ausführlich äußert sich der AK Zensur in seiner Stellungnahme zum Referentenentwurf. Zusammenfassend schreibt er:

b) Die vorliegende Entwurfsfassung eines Aufhebungsgesetzes weist Lücken auf. Es werden nicht alle Änderungen des Telekommunikationsgesetzes, die auf die Einführung des Zugangserschwerungsgesetzes zurückzuführen sind, aufgehoben. Teilweise ist dies zu begrüßen (vgl. § 96 Abs. 2 TKG), teilweise ist dies aus Sicht des AK Zensur jedoch auch abzulehnen (vgl. § 96 Abs. 1 TKG).

c) Dem AK Zensur erscheint es wünschenswert, weiterhin den Weg eines multilateralen völkerrechtlichen Vertrages zu beschreiten, um für die weltweiten Löschungsbemühungen einen gesicherten, weltweit verpflichtenden rechtlichen Rahmen zu schaffen.

d) Nach Auffassung des AK Zensur ist es angezeigt, dass die Errichtung von Netzsperren gesetzlich ausgeschlossen wird. Auch aus Gründen der Rechtsklarheit und aus praktischen Erwägungen heraus rät der AK Zensur hierfür zu einer Grundgesetzänderung. Damit einhergehend sind eine Internetdienstefreiheit und die grundrechtliche Absicherung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme in der Verfassung zu kodifizieren.

e) Der AK Zensur hält eine unabhängige und ausführliche wissenschaftliche Evaluierung der Anwendung des Zugangserschwerungsgesetzes bzw. der Löschbemühungen für zwingend erforderlich.

Bezüglich der grundsätzlichen Regelung (Verbot von Netzsprerren im Grundgesetz) führt der AK Zensur aus:

[…] Eine direkte Verankerung eines Verbotes von Netzsperren in der Verfassung (ohne jede Schrankenregelung) stellt sich als die legislativ letztlich formal einfachste und rechtsstaatlich klarste Lösung dar. Sie besitzt den praktischen Vorzug, dass gegenüber einfachgesetzlichen Regelungen im Bund und in den 16 Bundesländern formal nur ein Gesetzgebungsverfahren durchgeführt werden müsste.

Der AK Zensur begründet dies mit der zunehmenden Bedeutung, welche das Internet für die gesellschaftliche und individuelle Kommunikation gewinnt. Daher sei eine verfassungsrechtliche Absicherung dieses Kommunikationsinstruments angezeigt. Die vollständige Stellungnehme des AK Zensur findet sich hier (Text als PDF).

Vorratsdatenspeicherung – Die unendliche Geschichte

Manche Themen sind einfach nicht totzukriegen, z.B. die Vorratsdatenspeicherung. Eigentlich spricht alles gegen diese Massenspeicherung unserer Verbindungsdaten. So stellt der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages in einem Gutachten fest:

Die Richtlinie weist eine erhebliche Grundrechtsrelevanz auf. Da sie sich aber auf die Anordnung der Datenspeicherung auf Vorrat beschränkt und im Übrigen die wirklich sensiblen Bereiche, wie den Zugang zu und die Verwendung der Daten, den Mitgliedstaaten überlässt, liegt kein offensichtlicher Verstoß gegen die Grundrechtecharta vor. Vielmehr verpflichtet sie die Mitgliedstaaten, die Richtlinie grundrechtskonform umzusetzen. Die Mindestanforderungen an den Datenschutz in Art. 7 RL 2006/24/EG und die Einrichtung unabhängiger Kontrollstellen in den Mitgliedstaaten (Art. 9 RL 2006/24/EG) betonen die Verantwortung der Mitgliedstaaten, Missbrauch vorzubeugen.

An der Vereinbarkeit der RL 2006/24/EG mit der von ihr vorgesehenen Verpflichtung zur anlasslosen Vorratsdatenspeicherung mit dem gemeinschaftsrechtlichen Grundsatz der berufs- und wirtschaftlichen Betätigungsfreiheit bestehen Zweifel. Die Geeignetheit der Regelung lässt sich im Hinblick auf den abstrakt-generellen Beurteilungsmaßstab bejahen. Auch die Erforderlichkeit könnte man unter dem Aspekt, dass die anlasslose Speicherung umfangreicher und somit sicherer und effektiver ist als eine verdachtsbegründete Speicheranordnung im Einzelfall, bejahen.

Problematisch dürfte indes die Angemessenheit der Regelung unter dem Gesichtspunkt der Zweck-Mittel-Relation sein. Vorbehaltlich der noch ausstehenden Bewertung der Kommission, die vermutlich tragfähige Daten über die Erfolgsaussichten der Vorratsspeicherung enthalten wird, könnte die Regelung in ihrer momentanen Ausgestaltung unangemessen in das Gemeinschaftsgrundrecht der berufs- und wirtschaftlichen Betätigungsfreiheit zu Lasten der Telekommunikationsanbieter eingreifen. Gemessen an dem derzeitigen Diskussionsstand zur Richtlinie 2006/24/EG und zur Auslegung der GRChr sowie der bestehenden Umsetzungsspielräume der Mitgliedstaaten lässt sich zweifelsfrei keine Ausgestaltung dieser Richtlinie umschreiben, die eine Vereinbarkeit mit der GRCh sicherstellte. Insb. kann nicht abschließend beurteilt werden, ob weniger eingriffsintensive Formen der Datenerhebung gegenüber der in der RL 2006/24/EG vorgesehenen anlasslosen Datenspeicherung in gleicher Weise geeignet sind, die mit dieser Richtlinie verfolgten Ziele zu verwirklichen.
Quelle: Wissenschaftlicher Dienst / AK-Vorrat

Mittlerweile hat auch die EU-Kommission einen Bericht zur Vorratsdatenspeicherung vorgelegt. Problematisch ist hier, dass lediglich Zahlen über Anfragen nach Vorratsdaten angeführt sind, sich jedoch keine Informationen über die Aufklärungsquoten, vor/während und nach der Gültigkeit der VDS finden lassen. Entsprechende Daten finden sich nur im Schattenbericht von EDRi.org:

An independent study commissioned by the German government found that about one third of the suspects in procedures with unsuccessful requests for communications data were still taken to court on the basis of other evidence.[45] Moreover, 72% of investigations with fully successful requests for traffic data did still not result in an indictment.[46] All in all, blanket data retention would have made a difference to only 0.002% of criminal investigations.[47] This number does not change significantly when taking into account that in the absence of a blanket data retention scheme, fewer requests for data are made in the first place.[48]

Quellen:
45 Starostik, Pleadings of 17 March 2008, http://www.vorratsdatenspeicherung.de/images/schriftsatz_2008-03-17.pdf, p. 2.
46 Starostik, Pleadings of 17 March 2008, http://www.vorratsdatenspeicherung.de/images/schriftsatz_2008-03-17.pdf, p. 2.
47 Starostik, Pleadings of 17 March 2008, http://www.vorratsdatenspeicherung.de/images/schriftsatz_2008-03-17.pdf, p. 2.
48 Starostik, Pleadings of 17 March 2008, http://www.vorratsdatenspeicherung.de/images/schriftsatz_2008-03-17.pdf, p. 2.

Die VDS war auch Thema in der Breitband-Sendung vom 23. April. Hier der Player

oder der direkte Link auf die mp3.

Aktuell läuft auf Campact eine Aktion gegen die Vorratsdatenspeicherung sowie eine ePetition auf den Seiten den Deutschen Bundestages.