Vorratsdatenspeicherung – Die unendliche Geschichte

Manche Themen sind einfach nicht totzukriegen, z.B. die Vorratsdatenspeicherung. Eigentlich spricht alles gegen diese Massenspeicherung unserer Verbindungsdaten. So stellt der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages in einem Gutachten fest:

Die Richtlinie weist eine erhebliche Grundrechtsrelevanz auf. Da sie sich aber auf die Anordnung der Datenspeicherung auf Vorrat beschränkt und im Übrigen die wirklich sensiblen Bereiche, wie den Zugang zu und die Verwendung der Daten, den Mitgliedstaaten überlässt, liegt kein offensichtlicher Verstoß gegen die Grundrechtecharta vor. Vielmehr verpflichtet sie die Mitgliedstaaten, die Richtlinie grundrechtskonform umzusetzen. Die Mindestanforderungen an den Datenschutz in Art. 7 RL 2006/24/EG und die Einrichtung unabhängiger Kontrollstellen in den Mitgliedstaaten (Art. 9 RL 2006/24/EG) betonen die Verantwortung der Mitgliedstaaten, Missbrauch vorzubeugen.

An der Vereinbarkeit der RL 2006/24/EG mit der von ihr vorgesehenen Verpflichtung zur anlasslosen Vorratsdatenspeicherung mit dem gemeinschaftsrechtlichen Grundsatz der berufs- und wirtschaftlichen Betätigungsfreiheit bestehen Zweifel. Die Geeignetheit der Regelung lässt sich im Hinblick auf den abstrakt-generellen Beurteilungsmaßstab bejahen. Auch die Erforderlichkeit könnte man unter dem Aspekt, dass die anlasslose Speicherung umfangreicher und somit sicherer und effektiver ist als eine verdachtsbegründete Speicheranordnung im Einzelfall, bejahen.

Problematisch dürfte indes die Angemessenheit der Regelung unter dem Gesichtspunkt der Zweck-Mittel-Relation sein. Vorbehaltlich der noch ausstehenden Bewertung der Kommission, die vermutlich tragfähige Daten über die Erfolgsaussichten der Vorratsspeicherung enthalten wird, könnte die Regelung in ihrer momentanen Ausgestaltung unangemessen in das Gemeinschaftsgrundrecht der berufs- und wirtschaftlichen Betätigungsfreiheit zu Lasten der Telekommunikationsanbieter eingreifen. Gemessen an dem derzeitigen Diskussionsstand zur Richtlinie 2006/24/EG und zur Auslegung der GRChr sowie der bestehenden Umsetzungsspielräume der Mitgliedstaaten lässt sich zweifelsfrei keine Ausgestaltung dieser Richtlinie umschreiben, die eine Vereinbarkeit mit der GRCh sicherstellte. Insb. kann nicht abschließend beurteilt werden, ob weniger eingriffsintensive Formen der Datenerhebung gegenüber der in der RL 2006/24/EG vorgesehenen anlasslosen Datenspeicherung in gleicher Weise geeignet sind, die mit dieser Richtlinie verfolgten Ziele zu verwirklichen.
Quelle: Wissenschaftlicher Dienst / AK-Vorrat

Mittlerweile hat auch die EU-Kommission einen Bericht zur Vorratsdatenspeicherung vorgelegt. Problematisch ist hier, dass lediglich Zahlen über Anfragen nach Vorratsdaten angeführt sind, sich jedoch keine Informationen über die Aufklärungsquoten, vor/während und nach der Gültigkeit der VDS finden lassen. Entsprechende Daten finden sich nur im Schattenbericht von EDRi.org:

An independent study commissioned by the German government found that about one third of the suspects in procedures with unsuccessful requests for communications data were still taken to court on the basis of other evidence.[45] Moreover, 72% of investigations with fully successful requests for traffic data did still not result in an indictment.[46] All in all, blanket data retention would have made a difference to only 0.002% of criminal investigations.[47] This number does not change significantly when taking into account that in the absence of a blanket data retention scheme, fewer requests for data are made in the first place.[48]

Quellen:
45 Starostik, Pleadings of 17 March 2008, http://www.vorratsdatenspeicherung.de/images/schriftsatz_2008-03-17.pdf, p. 2.
46 Starostik, Pleadings of 17 March 2008, http://www.vorratsdatenspeicherung.de/images/schriftsatz_2008-03-17.pdf, p. 2.
47 Starostik, Pleadings of 17 March 2008, http://www.vorratsdatenspeicherung.de/images/schriftsatz_2008-03-17.pdf, p. 2.
48 Starostik, Pleadings of 17 March 2008, http://www.vorratsdatenspeicherung.de/images/schriftsatz_2008-03-17.pdf, p. 2.

Die VDS war auch Thema in der Breitband-Sendung vom 23. April. Hier der Player

oder der direkte Link auf die mp3.

Aktuell läuft auf Campact eine Aktion gegen die Vorratsdatenspeicherung sowie eine ePetition auf den Seiten den Deutschen Bundestages.

CC BY-SA 4.0 This work is licensed under a Creative Commons Attribution-ShareAlike 4.0 International License.