Warum wir von Grundrechten statt von Bürgerrechten sprechen müssen…

Darauf weist John F. Nebel drüben bei Metronaut hin.

  • Bürgerrechte = Grundrechte, die nur Deutschen zustehen (z.B. das Wahlrecht).
  • Menschenrechte = Grundrechte, die allen Menschen zustehen (z.B. die Menschenwürde).

Am besten ist das am folgenden Schaubild zu sehen, dass die Bundeszentrale für politische Bildung erstellt hat.

Grundrechte und Buergerrechte

Unterschied zwischen Grundrechten und Bürgerrechten
Bundeszentrale für politische Bildung – CC BY-NC-ND

In diesem Zusammenhang wird auch die Blödheit des Merkel-Spruches vom deutschen Recht, das auf deutschem Boden zu gelten habe, deutlich. Denn die Freiheit vor Überwachung und Verdächtigung ist ja kein Bürgerrecht, es ist ein Menschenrecht.

Am kommenden Samstag (07.09.) kann man somit in Berlin für Grund- bzw. Menschenrechte auf die Straße gehen.

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