Urheberdebatte

Die Debatte kocht jetzt so langsam hoch. Nachdem das Handelsblatt mit den Tatort-Autoren vorgelegt hat, hat letzte Woche DIE ZEIT (frage mich, was die Redaktion geritten hat, naja Aufmerksamkeit haben sie bekommen), mit der Veröffentlichung dieses komischen offenen Briefes die 2. Stufe gezündet.

Das Echo hat da nicht lange auf sich warten lassen. 3 sehr gute Blog-Artikel zum Thema sind:

Hier die offenen Briefe/Petitionen, um die es im einzelnen geht:

Und Linus und Tim haben sich in der aktuellen 23. Ausgabe vom Logbuch Netzpolitik auch über das Thema unterhalten (Dauerbrenner halt)

In ihrem Artikel weist Vera Bunse (@opalkatze) auf folgendes hin:

Der unscheinbare Satz fordert nichts anderes als den Einsatz geeigneter technischer Mittel, die mächtig genug sind, die immensen Datenmengen zu kontrollieren. Es handelt sich um die Anwendung maschinell gesteuerter Programme, etwa zur Deep Packet Inspection, oder um Trojaner zur Online-Durchsuchung und -überwachung. Bisher werden solche Applikationen nur von autoritären Staaten und zur Spionage eingesetzt. Ihre Aufgabe ist die vollständige Kontrolle. Ihre Anwendung setzt zwangsläufig die anlasslose Vorratsdatenspeicherung voraus, um gegebenenfalls den gerichtsfesten Beweis für einen Rechtsverstoß erbringen zu können.

Solche Maßnahmen durften bei uns bisher ausschließlich bei Gefahr für die öffentliche Sicherheit und unter strengsten Auflagen angeordnet werden, das Etikett Terrorismus wurde jedoch immer schneller aufgeklebt. Künftig werden sie marginalisiert und privatisiert, indem man beispielsweise die Provider zur Überwachung der Datenpakete und Herausgabe der Nutzerdaten verpflichtet. Der Staat gibt die Verantwortung an die Privatwirtschaft ab und stellt sich damit selbst außerhalb von Recht und Gesetz. Das sagt viel über sein Menschenbild aus.

Da wundert es nicht, wenn bspw. Michael Seemann die Abschaffung des Urheberrechts fordert (SPON / Blog), nach dem Motto: Lieber Urheberrecht weg, als Freiheit weg.

Thomas Stadler gibt zu bedenken:

[..]wer sich auf Eigentumsrechte beruft, muss auch anerkennen, dass das Eigentum der Sozialbindung unterliegt (Art. 14 Abs. 2 GG). Weil die Schaffung eines Geisteswerkes auch einen sozialen Prozess darstellt – und hier unterscheidet sie sich nochmals grundlegend vom Sacheigentum – ist die Sozialpflichtigkeit des “geistigen Eigentums” sogar besonders stark ausgeprägt, nicht zuletzt auch wegen ihrer enormen Bedeutung für den Bereich der Bildung und der Kultur.

Fazit: Wenn jemand auf Euch zukommt und von “geistigem Eigentum” spricht, werft doch mal ein “Eigentum verpflichtet…” zurück und schaut, wie derjenige reagiert.

Und vielleicht sollte man darüber nachdenken, den Urhebern wirklich einen Gefallen zu tun und sie vor Vertragsklauseln, mit denen Sie jedwede Verwertungsrechte abtreten, schützen.

Ach ja: Am 09. Juni ist die 3. Anti-ACTA-Demo in Frankfurt am Main. Bin mal gespannt, ob die Debatte dort einen Widerhall finden wird.

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