Night of the walking dead – Über untote Sicherheitsfantasien

Wenn man sich mit Internet und Überwachung beschäftigt, hat man seit 9/11 immer öfter das Gefühl, man hätte es mit einer Zombie-Armee zu tun. In geradezu ständiger Regelmäßigkeit jagen Sicherheitsfanatiker, Terror-“Experten”, selbsternannte “Kinderschützer” oder sogenannte Cybercrime-Experten neue Säue durchs Dorf, ja manchmal ganze Rotten.

Die letzten Wochen kam mal wieder ein ganzer Haufen Mist zusammen. Als erstes hat EDRI ein Papier aus dem Umfeld des CleanIT-Projektes veröffentlicht. Dort finden sich alle Inhalte der feuchten Träume unserer Sicherheits- und Überwachungsbehörden wieder, seien es Inhaltefilter, Vorratsdatenspeicherung, Netzsperren oder die Providerhaftung, um nur die größten Schweinereien zu nennen.

EDRi hat aus dem Dokument einmal die schlimmsten (man könnte auch sagen die beklopptesten) herausgesucht. Die Übersetzung stammt von netzpolitik.org:

  • Schaffung von Gesetzen, dass Behörden auf Online-Patrouille gehen können, inklusive der (vermutlich anonymen) Teilnahme an Online Diskussionen
  • Aufhebung von Gesetzen, die das Filtern und Überwachen der Internet-Anschlüsse mit Mitarbeiter/innen in Firmen verbieten
  • Strafverfolgungsbehörden soll es ermöglicht werden, Inhalte entfernen zu lassen “ohne arbeitsintensive und formelle Verfahren wie ‘Notice and Action’”
  • “Wissentlich” auf “terroristische Inhalte” zu verlinken, soll ebenso strafbar sein wie “die Terroristen”
  • Schaffung rechtlicher Grundlagen für Klarnamenszwang, um anonyme Nutzung von Online-Diensten zu verhindern
  • Provider sollen haftbar gemacht werden, wenn sie keine “angemessenen” Anstrengungen unternehmen, Überwachungstechnologien einzusetzen, um die (undefinierte) “terroristische” Nutzung des Internets zu identifizieren.
  • Unternehmen, die Internet-Filter zur Verfügung stellen sowie deren Kunden sollen haften, wenn sie von Filtern festgestellte “illegale” Aktivitäten nicht melden
  • Kunden sollen haften, wenn sie “wissentlich” etwas melden, das nicht illegal ist
  • Regierungen sollen die Hilfsbereitschaft der Provider als Kriterium für die Vergabe öffentlicher Verträge verwenden
  • Social Media Plattformen sollen Systeme zum Sperren und “Warnen” einsetzen. Einerseits ist es irgendwie illegal (undefinierte) Internetdienste für “terroristische Personen” zu erbringen, andererseits sollen bekannte illegale Inhalte zwar ausgeliefert, aber mit einer Warnung versehen werden.
  • Die Anonymität von Personen, die (vermutlich) illegale Inhalte melden, soll gewahrt werden. Aber die IP-Adresse muss geloggt werden, damit man Leute verfolgen kann, die bewusst legale Inhalte gemeldet haben.
  • Unternehmen sollten Upload-Filter einsetzen, damit einmal entferne Inhalte (oder ähnliche) nicht erneut hochgeladen werden können
  • Inhalte sollen nicht immer entfernt werden, sondern manchmal nur vom Hosting Provider “gesperrt” und die Domain entfernt werden

Laut EDRi wurden im Vorfeld weder die Begriffe “Terrorismus”, “terroristische Inhalte” oder “illegale Inhalte” definiert. Das ganze drehte sich also irgendwie um ein unklares, nicht definiertes, dubioses Etwas. Warum also die EU-Kommission 400.000 EURO für diesen Mist ausgegeben hat, entzieht vielen Beobachtern. So schreibt Udo Vetter auf law blog:

Während sich CleanIT auf der offiziellen Homepage als potentielle Taskforce im Kampf gegen den Terrorismus präsentiert, enthüllt die Lektüre des aktuellen Berichts die wahren Dimensionen des Projekts. Zwar ist auch darin immer wieder von “Terrorismus” die Rede. Es wird aber noch nicht mal der Versuch unternommen, diesen Begriff zu definieren.

Stattdessen ergibt sich aus jedem Absatz des Dokuments, dass in Wirklichkeit eine umfassende Infrastruktur zur Kontrolle des Netzes geplant ist, und zwar in Bezug auf unerwünschte Inhalte jeder Art. Ansonsten ist der umfassende Maßnahmenkatalog kaum zu erklären.

In der Summe würden die Vorschläge, die bei CleanIT gemacht werden, sich in eine Reihe mit INDECT stellen und einerseits die Strafverfolgung weiter in Richtung precrime verschieben andererseits die Rechtsdurchsetzung weiter privatisieren und so dem Rechtsstaat das Fundament entziehen.

Der Projektkoordinator But Klaasen nennt das ganze euphemistisch ein “Diskussionspapier” und kann die ganze Aufregung irgendwie nicht verstehen. Jedenfalls führte er in einer Rede beim Treffen des Internet-Forums RIPE vom 27.09. als Begründung, warum das Papier noch nicht veröffentlicht worden sei aus:

the reason we did not publish this document and we don’t do it, is that it does not have a formal status, it is continually changing, and without the proper context, people might actually think we do want to destroy the Internet. […] without this context publishing will only lead to misunderstandings.

Man hätte also Missverständnisse vermeiden wollen. Tja, er hätte vielleicht zu Beginn des Projektes ein paar klare Pflöcke einschlagen sollen, z.B. ein klares Bekenntnis zum freien Internet, zu Bürgerrechten, der Unschuldsvermutung, einer klaren Definition des Begriffs “Terrorismus” und so weiter. Dies hätte es auch EDRi oder der EFF ermöglicht, sich aktiv in den Prozess einzubringen.

Weitere Informationen zu dem Thema finden sich bei EDRi sowie bei netzpolitik.org unter dem Tag CleanIT.

CleanIT war auch Thema beim letzten Chaosradio auf fritz.de (Chaosradio 183 – CleanIT), wo das “Diskussionspapier” von den Teilnehmern auch als nette Geste bezeichnet wurde, denn so hätte man nochmal schön zusammengefasst bekommen, mit was man sich so beschäftigen müsse und was man nicht vergessen dürfe.

Ce(n)cilia Malmström distanzierte sich nach der Veröffentlichung des Papiers durch EDRi schleunigst von dem ganzen Projekt und zwar mit einigem Rudern, wie auf ihrem twitter-Account zu lesen war:

Im Anschluss twitterte Malmström sogar selbst nochmal, dass die Diskussionen im CleanIT-Forum keinerlei legislativen noch politischen Einfluss auf ihre Arbeit als Kommissarin habe.

Die Worte höre ich wohl, alleine mir fehlt der Glaube…

Der 2. Misthaufen stammt vom Deutschen Juristentag. Das “Ziel des Juristentages ist die Fortentwicklung des Rechts, indem wissenschaftlich die Notwendigkeit der Änderung der Rechtsordnung untersucht wird, öffentliche Vorschläge für Rechtsänderungen unterbreitet werden und auf von Deutschen Juristentag als solche angesehene Missstände im Recht hingewiesen wird.” (Quelle Wikipedia)

Leider hat der Deutsche Juristentag mit seinen neuesten Beschlüssen das mit der “Fortentwicklung” nicht so richtig verstanden. Es ist eher eine Rückentwicklung. So fordert der Juristentag unter anderem die Abschaffung der Anonymität im Internet, die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung, die Quellen-TKÜ (Stichwort: Staatstrojaner) und vieles andere mehr.

Wie schräg das alles ist, kann man Beispielhaft an folgenden Beschlüssen sehen.

Ein „Recht auf anonyme Internet-Nutzung“ ist nicht anzuerkennen. Bei aktiver Nutzung des Internets mit eigenen Beiträgen darf der Nutzer nicht anonym bleiben, sondern muss im Rahmen einer Verwendung von Pseudonymen zumindest identifizierbar sein. Nur dann lassen sich Rechtsverstöße wirksam verfolgen. Internet-Dienste sollen den Klarnamen und die Internetverbindung ihrer Nutzer registrieren. (angenommen 18:11:1)

Im Interesse einer effektiven Durchsetzung des Rechts auf freie Meinungsäußerung im Internet besteht ein schützenswertes Recht der Internetnutzer auf Anonymität. Ansprüche Dritter wegen Rechtsverletzungen durch Internetnutzer sollen weitestmöglich hinter dem Recht auf Anonymität zurückstehen, Identifizierungspflichten von Internetdiensten sind entsprechend zu beschränken. (abgelehnt 12:16:2)

Andere Wahnsinnigkeiten kann man bei Thomas Stadler nachlesen. Dort hat er einmal alle Beschlüsse, die ihm für das Internet wesentlich erscheinen, zusammengestellt. Sein Fazit: Die Beschlüsse des Juristentages sind in der Tendenz bürgerrechts- und internetfeindlich.

Dazu passt in Summe die 15. Folge der RapNews von TheJuiceMedia: Big Brother is WWWatching You (feat. George Orwell). Viel Spaß beim anschauen :)

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